Gesetzliche Vorgaben, die insbesondere Ihrem Schutz als Verbraucher dienen, machen es erforderlich, Ihnen die sog. „Erstkontaktinformation“ zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Vertragsabschlusses nehmen Sie diese Erstkontaktinformation bitte zu ihren Versicherungsunterlagen.
BD Erstkontaktinformation nach 5 15 Abs. 1 VersVermV